Kommentare auf Mauersberger und Kollegen https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de Rechtsanwälte und Fachanwälte Sat, 15 Jun 2024 16:26:55 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0 Kommentar zu Einvernehmliche Scheidung – Scheidungsvereinbarung von Scheidungsvereinbarung › Mauersberger und Kollegen https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/scheidungsvereinbarung-2/#comment-123 Sun, 17 Mar 2024 18:08:24 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=525#comment-123 […] Die ab 01.09.2009 gültigen gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt folgender Beitrag: Scheidungsvereinbarung ab 01.09.2009 […]

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Kommentar zu Familienrecht – Scheidungsantrag online von Rechtsanwalt für Scheidungsrecht in Berlin Tegel/Reinickendorf › Mauersberger und Kollegen https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/familienrecht-scheidungsantrag-online/#comment-122 Fri, 15 Mar 2024 02:55:27 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=1635#comment-122 […] Scheidungsantrag online […]

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Kommentar zu Kontaktformular von Fachanwalt für Familienrecht Berlin Tegel/Reinickendorf › Mauersberger und Kollegen https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/kanzleistandorte/kontaktformular/#comment-121 Sun, 10 Mar 2024 18:56:00 +0000 http://www.rechtsanwalt-fachanwalt.com/rechtsanwalt-mauersberger.de/?page_id=109#comment-121 030/26948831✉ Kontaktformular✉ […]]]> […] „TOP TEGEL“)Wittestraße 30k, 13509 Berlin4. Etage☎ 030/26948831✉ Kontaktformular✉ […]

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Kommentar zu Rechtsanwälte Berlin Tegel/Reinickendorf von Fachanwalt für Familienrecht Berlin Tegel/Reinickendorf › Mauersberger und Kollegen https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/berlin-tegel-rechtsanwalt/#comment-120 Sun, 10 Mar 2024 18:50:22 +0000 http://localhost/wordpress/?page_id=87#comment-120 […] Berlin Tegel […]

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Kommentar zu Pflichtteilsergänzungsanspruch – Welche Schenkungen vor dem Tode werden berücksichtigt von Schenkungen des Erblasser – Berechnung der Pflichtteilsergänzung › Mauersberger und Kollegen https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/pflichtteilsergaenzungsanspruch-welche-schenkungen/#comment-119 Fri, 08 Mar 2024 05:38:33 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=4373#comment-119 […] des Erblassers innerhalb von zehn Jahren vor dem Tode können einen Pflichtteilsergänzungsanspruch […]

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Kommentar zu Anschriften von Rechtsanwalt Lossau › Rechtsanwälte und Fachanwälte › Scheidung https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/kanzleistandorte/anschriften/#comment-5 Mon, 11 Jan 2016 14:11:01 +0000 http://www.rechtsanwalt-fachanwalt.com/rechtsanwalt-mauersberger.de/?page_id=111#comment-5 […] unsere Standorte […]

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Kommentar zu Unterhalt/Unterhaltstabelle von RA Mauersberger https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/unterhaltstabelle-2010/#comment-12 Fri, 23 Sep 2011 18:16:14 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=1159#comment-12 Als Antwort auf peters, Hennigsdorf.

Wenn bereits eine Jugendamtsurkunde über einen bestimmten Unterhaltsbetrag vorliegt, kann eine Reduzierung ohne Zustimmung des Unterhaltsberechtigten bzw. des entsprechenden Elternteils nicht erfolgen. Der Unterhaltsverpflichtete müsste sich an das Familiengericht wenden. Dort wird bezogen auf den Einzelfall geprüft, welche Verdienstmöglichkeiten bestehen und ob sich etwaige Erkrankungen auf die Leistungsfähigkeit auswirken.

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Kommentar zu Unterhalt/Unterhaltstabelle von peters, Hennigsdorf https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/unterhaltstabelle-2010/#comment-11 Thu, 22 Sep 2011 12:22:57 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=1159#comment-11 sehr geehrte Rechtsanwälte,

kann der berechnete Mindestunterhalt (durch das Jugenamt)für mein Kind (1jahr) durch den Kindsvater hinunter gestuft werden, durch das angeben von chronischen erkrankungnen? KV geht voll arbeiten und die kosten die er hat wegen medikamenten etc. holt er sich von der kranklenkasse zurück. Ist das rechtens was er getan hat????

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Kommentar zu Einvernehmliche Scheidung – Scheidungsvereinbarung von RA Mauersberger https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/scheidungsvereinbarung-2/#comment-21 Thu, 15 Sep 2011 18:35:38 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=525#comment-21 Als Antwort auf Prioria, Kreis Aurich.

Den Abfindungsbetrag selbst müssen Sie nicht für den Unterhalt Ihres Sohnes einsetzen, etwaige Erträge schon. Das Haus müssen Sie nicht verkaufen, um davon Unterhalt zahlen zu können. Als unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen denkbar sind aber zB Kapitalerträge (Zinsen) oder ein Wohnvorteil (Mietersparnis). Laufende Unterhaltsleistungen sind grundsätzlich für den eigenen angemessenen Bedarf bestimmt und der Unterhaltsberechtigte muss diese nicht für den Unterhalt anderer Berechtigter verwenden. Allerdings gibt es auch insoweit wenige Ausnahmefälle (zB bei einer gesteigerten Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen oder gleichgestellten volljährigen Kindern)

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Kommentar zu Einvernehmliche Scheidung – Scheidungsvereinbarung von Prioria, Kreis Aurich https://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/scheidungsvereinbarung-2/#comment-20 Tue, 13 Sep 2011 02:42:04 +0000 http://www.rechtsanwalt-mauersberger.de/?p=525#comment-20 Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann und ich haben eine Vereinbarung miteinander getroffen, die notariell beurkundet wurde, die unsere Vermögensverhältnisse regelt. Danach wurde beurkundet, dass mein Mann den nachehelichen Unterhalt in einer Summe auszahlt, und das Haus überträgt als Gegenleistung für meinen Unterhaltsverzicht. Jetzt soll der Studentenunterhalt unseres Sohnes geklärt werden und er möchte, dass die damalig gezahlten Beträge auf mein Einkommen angerechnet werden.Weiterhin gibt es eine Klausel: ….dass im Gegenzug alle ehelichen und nachehelichen Unterhaltsansprüche der Erschienenen endgültig abgegolten sind, auch im Falle der Not, des Kranken- und Pflege- und Altersversorgeunterhaltes und des Unterhaltes im Falle der Wiederverheiratung und anschließender Scheidung, sowie etwaig rückständiger Unterhalt.
Es geht nicht darum, ob mein Sohn Unterhalt bekommt oder nicht, das ist soweit klar, es geht darum, ob der gezahlte Unterhalt, sowie das Haus jetzt auf mein Einkommen angerechnet werden kann, obwohl dies als Leistung für einen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt beurkundet worden ist.
Vielen Dank für ihre Mühe.

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